Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2004, nach dem sich für die Bewertung von nicht erbrachten Architektenleistungen (oder Ingenieurleistungen) die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe eignen, sind die Teilleistungstabellen in aller Munde. Leider werden diese Tabellen oftmals falsch angewendet. Deshalb wird mit dem nachfolgendem Beitrag die richtige Anwendung dieser Tabellen im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 2 der HOAI aufgezeigt.
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