Im Septemberheft haben wir über das „Massenphänomen Honorarminderung“ berichtet (Seite 60), jene immer weiter um sich greifende Unsitte, den Beratenden Ingenieuren ihre Honoraransprüche mit einer Honorarbewertungstabelle in der Hand und dem Argument zu mindern, dass dort aufgeführte wichtige Leistungsanteile nicht erbracht worden seien. Meistens ist ein solches Verlangen unberechtigt, weil manche dieser Tabellen Leistungsbewertungen konstruieren, die geradezu skurril sind in ihrer rechnerischen Scheinbewertungsgerechtigkeit. Hier nun folgt die angekündigte Gegenargumentation. Sie soll den Beratenden Ingenieuren helfen, solche unberechtigte Honorarminderungsansprüche systematisch abzuwehren.
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