Der Deutsche Baugerichtstag, die zentrale Organisation von Baujustiz, Baujuristen und Baupraktikern, hat die HOAI als ein unverzichtbares Instrument des Verbraucherschutzes charakterisiert und damit die europarechtliche Zulässigkeit der HOAI aus höchster juristischer Sicht auch und vor allem gegenüber der Bundesregierung betont. Dieses Bekenntnis der führenden deutschen Baurechtler und -richter zur Zukunftssicherung der HOAI hat der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Jens Karstedt, dortselbst im Namen aller 43.000 Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder sehr begrüßt, nachdem er mit unmissverständlichen Worten die derzeitige wirtschaftliche Malaise vieler Ingenieure und die besondere Rolle aller Ingenieure am Bau beschrieben hatte.
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