Das Abrechnungssystem der HOAI basiert auf den Anrechenbaren Kosten des Objekts, die auf Grundlage der Kostenberechnung zu ermitteln sind. In welcher Höhe die einzelnen Kosten anrechenbar sind, regelt die HOAI in den Paragrafen, in denen die Besonderen Grundlagen des Honorars geregelt worden sind. Leider fehlt in genau diesen Paragrafen jede Bezugnahme auf die DIN 276. Welche Folgen sich daraus für die Praxis der Ingenieurbüros und derer Auftraggeber ergeben, wird nachfolgend aufgezeigt.
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