In unserer Novemberausgabe hat die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) über handwerkliche Fehler in der HOAI 2009 berichtet (Seite 52). Hier nun werden Regelungen aufgezeigt, die keiner schlüssigen Systematik folgen. Damit werden die Ingenieure leben müssen, auch wenn diese Fehler zu erheblichen Honorarverschiebungen gegenüber der HOAI 1996 führen, die durch nichts zu begründen sind. Es zeigt sich erneut, dass die HOAI 2009 vielleicht gut gedacht war, aber nicht gut gemacht ist. Mit den hier beschriebenen Fehlern dokumentiert der Verordnungsgeber auch, dass er nach dreizehn Jahren ein unfertiges Werk vorgelegt hat, mit dem er für die Regelung der Honorare hinter dem Stand der Technik zurückbleibt, den die öffentliche Hand selbst forciert hat (zum Beispiel EnEV). Der Widerspruch wird eklatant: Die Leistung der Planer soll neuesten Anforderungen entsprechen, ihre Vergütung aber folgt veralteten Regelungen.
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