Die neue HOAI, so wird häufig behauptet, halte zwar einen Instandsetzungszuschlag für „Gebäude“ bereit, jedoch nicht für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Im nachfolgenden Beitrag, dem 3. Teil unserer Serie über den Umbauzuschlag nach neuer HOAI, wird indes nachgewiesen, dass dieses Urteil falsch ist und nur auf die unsaubere Arbeit zurückzuführen ist, die der Verordnungsgeber abgeliefert hat. Denn: Den Instandsetzungszuschlag gibt es in der Tat auch in der geltenden Verordnung, und zwar nach wie vor im Paragrafen 36 und nach wie für alle „Objekte“.
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