Die HOAI 2009 hat durch Weglassen eines einzigen Begriffes im Rahmen von Umbaumaßnahmen eine Flut von Interpretationen und Deutungen initiiert. Gemeint ist das Wort „wesentlich“. Während nach der alten HOAI von 1996 ein Umbau erst dann ein Umbau war, wenn „wesentliche“ Eingriffe in die vorhandene Konstruktion oder den Bestand vorlagen, ist nach HOAI 2009 ein Umbau bereits dann gegeben, wenn überhaupt ein Eingriff erfolgt (egal in welchem Umfang und in welcher Komplexität). Weil nach neuer HOAI nicht immer klar ist, ob ein vermeintlicher Umbau auch wirklich ein Umbau ist, wird im folgenden Beitrag und in drei Fortsetzungen eine eindeutige Begriffs-und Inhaltsbestimmung des Umbauzuschlages nach neuer HOAI geboten.
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