Weitergehend verordnet

Für die Planung von Wasser-, Abwasser- und Abfallanlagen gibt es mit der neuen HOAI jetzt ein deutlich höheres Honorar

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 5/2010
Recht

Mit der neuen HOAI ist die Honorarermittlung für die Planung von Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung zwar nicht einfacher geworden, aber weitergehend verordnet: die Bautechnik umfasst jetzt die Kosten der Baukonstruktion nach § 41 Abs. 1, die Maschinentechnik ist nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 geregelt und die Verfahrens- und Prozesstechnik sowie die Planung der Technischen Ausrüstung nach § 51. Dabei ergibt die neue HOAI aber noch einen unübersehbaren Vorteil: in den üblichen praktischen Fällen gewährt sie ein deutlich höheres Honorar gegenüber der alten HOAI als die neu verordnete zehnprozentige Tafelwerterhöhung, wie die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Mannheim im folgenden Beitrag berichtet.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge