Mit der neuen HOAI ist die Honorarermittlung für die Planung von Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung zwar nicht einfacher geworden, aber weitergehend verordnet: die Bautechnik umfasst jetzt die Kosten der Baukonstruktion nach § 41 Abs. 1, die Maschinentechnik ist nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 geregelt und die Verfahrens- und Prozesstechnik sowie die Planung der Technischen Ausrüstung nach § 51. Dabei ergibt die neue HOAI aber noch einen unübersehbaren Vorteil: in den üblichen praktischen Fällen gewährt sie ein deutlich höheres Honorar gegenüber der alten HOAI als die neu verordnete zehnprozentige Tafelwerterhöhung, wie die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Mannheim im folgenden Beitrag berichtet.
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