Während der Sanierung eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes wurde der Auftragnehmer mit Metallbau- und Glasarbeiten beauftragt. Verzögerungen auf der Baustelle führten zu einer zeitlichen Verschiebung der Arbeiten und einem späteren Fertigstellungstermin. Für die Bauzeitverlängerungskosten stellte der Unternehmer Ansprüche an den Auftraggeber.Erfolglos.
Zunächst sollte die Ausführung durch den Auftragnehmer am 30. Juli 2010 beginnen und die Fertigstellung knapp drei Monate später am 21. Oktober 2010 erfolgen. Aufgrund von Verzögerungen auf der Baustelle wurde der Beginn der Arbeiten jedoch auf den 26. September 2011 und der Fertigstellungstermin auf den 26. Oktober 2011 verschoben.
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht