Mit der neuen HOAI fehlt den Parteien eine Vorschrift, mit der sie mehrere Planungsabschnitte mit jeweils getrennten anrechenbaren Kosten abrechnen können, etwa so, wie sie das mit dem Paragrafen 21 der alten HOAI konnten. Wollen die Parteien also heute den Mehraufwand bei abschnittsweiser Planung abrechnen, gelingt ihnen das auf einfachem Weg nur dann, wenn sie darüber eine vertragliche Regelung vereinbart haben. Wie eine solche aussehen könnte, beschreibt die Mannheimer Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) hier am Beispiel zweier aktueller Anfragen.
----
2 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht