Fordert ein Auftraggeber im Laufe einer Planung die Änderung eines abgeschlossenen Leistungsschritts, ist dieser zusätzlich zu vergüten. Denn der Planer muss diesen nur einmal erbringen – eine Ausnahme: Ist die Leistung mangelhaft erbracht, entfällt die zusätzliche Vergütung, und auch, wenn sie den Auftraggeberwunsch nicht berücksichtigt.
Planen ist eine Leistung, bei der in zunehmender Konkretisierung aus einer Idee ein Plan und aus dem Plan ein Bauwerk entsteht. Die Leistung erfolgt schrittweise, z.B. entsprechend der Leistungsphasen der HOAI.
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht