Der Bauvertrag der VOB/B ist als dynamischer Kooperationsvertrag konzipiert, weil insbesondere geänderte und zusätzliche Leistungen typisch für einen Bauvertrag sind. In der Baupraxis wird als Nachtrag alles bezeichnet, was aus Sicht des Auftragnehmers zu Mehrforderungen führt, gleichgültig, ob es sich um Vergütungs-, Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche handelt.
In dem Seminar „Erfolgreiche Durchsetzung von Nachträgen ausrechtlicher Sicht“ vermittelt einer fahrener Baurechtler am Montag, den 03.04.2017, in Ostfildern Fallbeispiele von rechtlichen Grundlagen für Nachträge. Damit können Anspruchsgrundlagen erkannt und berechtigte Ansprüche durchgesetzt bzw. unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Hierbei sind aktuelle Entwicklungen und die neueste Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht berücksichtigt.
Weitere Informationen: www.tae.de