Die Gebäudeautomation hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen und beeinflusst deutlich die Effizienz von Gebäuden und Industrieanlagen. Durch die Vernetzung der unterschiedlichen Haustechniken wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik, Sicherheitstechnik und der Telekommunikation dient die Gebäudeautomation der Gesamtfunktionalität von Gebäuden und Industrieanlagen und steuert und kontrolliert die Bedingungen. Dadurch trägt die Gebäudeautomation wesentlich zu einem energieeffizienten und wirtschaftlichen Betrieb im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung bei.
Die VOB Teil C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen, die die technischen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Gewerke am Bau festschreibt. Die ATV DIN 18386 „Gebäudeautomation“ ist Bestandteil der VOB Teil C und legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Gebäudeautomationsanlagen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten. Sie gilt für Systeme zum Messen, Steuern, Regeln und Leiten technischer Anlagen.
Die ATV wurde 2015 vom DVA fachtechnisch überarbeitet, an die neuesten Entwicklungen im Bauwesen angepasst und zum Teil neu strukturiert.
Im September 2016 wurde die Norm ATV DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art novelliert.
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Gegenüber DIN V 18599- 4:2011-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet; b) die Verweisungen auf VOB/A wurden aktualisiert, d.h. die Verweisung auf „§7“ in Abschnitt 0 wurden geändert in „§§ 7 ff., §§ 7 EU ff. beziehungsweise 7 VS ff. VOB/A“; c) unter den „Normativen Verweisungen“ wurden die neue ATV DIN 18324 „Horizontalspülbohrarbeiten“ und ATV DIN 18329 „Verkehrssicherungsarbeiten“ aufgenommen; ATV DIN 18367 „Holzpflasterarbeiten“ wurde gelöscht, da diese ATV in der ATV DIN 18356 jetzt mit neuem Titel „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“ aufgegangen ist; der Titel der ATV DIN 18385 hat sich geändert in „Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen“.
Der Kommentar von Jörg Balow zur neuen ATV DIN 18299 und ATV DIN 18386 geht auf die Änderungen ein und gibt Planern, Bauüberwachern und Unternehmern praktische Hinweise zur Umsetzung auf der Baustelle.
Literaturhinweis:
Jörg Balow, Kommentar zu VOB/C:
ATV DIN 18299, ATV DIN 18386
138 Seiten, Beuth Verlag, Berlin 2017