HOAI-Novellierung muss noch 2025 kommen

Im Gespräch mit AHO, BAK und BIngK

HOAI
Berufspolitik
Das notwendige Gutachten zur HOAI-Novellierung ist fertig. Nach einem Schreckmoment zwischendurch empfiehlt es Honorarerhöhungen, die den Baukostensteigerungen und den gewachsenen planerischen Anforderungen gerecht werden. Doch die Neuwahl darf das weitere Verfahren nicht verzögern, finden der AHO-Vorsitzende Klaus-Dieter Abraham, BIngK-Präsident Heinrich Bökamp und BAK-Präsidentin Andrea Gebhard.

Herr Abraham, als Vorsitzender des AHO sind Sie maßgeblicher Teil des Dreigestirns aus AHO, BAK und BIngK, die zusammen federführend den HOAI-Novellierungsprozess begleiten. Bringen Sie uns doch mal bitte kurz auf den aktuellen Stand. Wo sind wir gerade?

Abraham: AHO, BAK und BIngK sind seit Sommer 2022 an der laufenden Novellierung der HOAI beteiligt. Der AHO koordiniert den Prozess für die Planerorganisationen und holt Expertise aus der Praxis ein: Bereits seit Mai 2022 haben mehr als 200 Architekten und Ingenieure eine für alle Leistungsbilder und die Allgemeinen Vorschriften durchgehend modernisierte HOAI-Vorlage erarbeitet, in der besonderes Augenmerk auf die Aspekte Planen im Bestand, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gelegt wurde. Diese Ausarbeitung wurde als wertvolle Diskussionsgrundlage für das Planungsbereichsgutachten verwendet. Dann hatten wir in den Novemberheften 2023 von DAB und DIB über die Ergebnisse dieses ersten Teils der Novellierung berichtet, der sich mit den Inhalten der Vorschriften und Leistungsbilder befasste. Im Mai 2024 wurde der zweite Teil eingeleitet: die Honorargutachten.

Die Planerorganisationen waren also aktiv beteiligt und nicht bloß Zuschauer?

Abraham: Ja. An dem im November 2023 vorgelegten Planungsbereichsgutachten hatten von unserer Seite zahlreiche Architektinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen in den sechs gebildeten Arbeitsgruppen zu allen Planungsbereichen, einer Projektgruppe Digitalisierung und Regelprozess BIM, einer Synchronisierungsrunde sowie einer Koordinierungsgruppe intensiv mitgearbeitet, diskutiert und mitunter auch gestritten.

Bökamp: Wir waren nicht die Herren des Verfahrens, aber inhaltlich sehr stark eingebunden. Für den Honorarbereich muss man vielleicht erst noch einmal klarstellen: Es handelt sich nicht um Tarifverhandlungen im klassischen Sinn, also mit Forderung, Ablehnung und anschließendem Kompromiss. Stattdessen wurde, wie übrigens schon in der Vergangenheit, vom Bundeswirtschaftsministerium ein Honorargutachten in Auftrag gegeben, das theoretisch völlig ohne unsere Beteiligung hätte erstellt werden können.

Gebhard: Es wurde aber ein sogenannter informeller fachlicher Begleitkreis eingerichtet, in den neben Vertreter der Auftraggeberseite, also Bund, Länder, Kommunen und private Bauherren, auch Vertreter von AHO, BAK und BIngK berufen wurden. Die Betonung liegt dabei auf „informell“ und „fachlich“. Unsere Argumente wurden dort immer zumindest gehört und geprüft. Und nicht selten durchaus auch aufgegriffen.

Mit welchen Ergebnissen können oder müssen wir denn rechnen?

Gebhard: Bei den Flächenplanungen sah es von Anfang an gut aus. Nach jahrelanger Durststrecke können sie nach dem Gutachten mit der Empfehlung einer sehr deutlichen Anhebung der Honorarwerte rechnen. Hier wirken sich die Berücksichtigung gestiegener Bürokosten sowie rechtlicher und tatsächlicher Anforderungen positiv aus. Vor allen Dingen haben die Gutachter auch unseren Vorschlag aufgegriffen, diese Werte regelmäßig, bestenfalls jährlich fortzuschreiben, sodass es nicht wieder zu einer über zehnjährigen Unangemessenheit der Honorarwerte kommen kann. Auch die Auftraggeberseite hat dem zugestimmt.

Und bei den Objekt- und Fachplanungen?

Bökamp: Hier mussten wir zwischenzeitlich einen ziemlichen Schreckmoment erleben. Die Gutachter gingen zeitweilig davon aus, dass durch den starken Baupreisanstieg besonders in den letzten drei Jahren bei den Objekt- und Fachplanungen keine Erhöhung der Honorartafeln empfohlen werden könne, sondern eher mit einer Absenkung zu rechnen sei. Als besonders gravierend erwies sich hierbei zunächst der Faktor der Baupreisentwicklung. Je stärker der Anstieg, desto mehr wirkt sich dies nach der zugrunde gelegten, noch aus dem Honorargutachten für die 2013er HOAI übernommenen, Berechnungsformel honorarmindernd aus.

Abraham: Allerdings hat der sprunghafte Anstieg der Baupreise in der Realität keineswegs zu einem gleichfalls sprunghaften Anstieg der Umsätze und Gewinne in den Planungsbüros geführt, wie die aktuellen Umfragen von BAK, BIngK, VBI und AHO gezeigt haben. Besonders wichtig war es uns, die Faktoren, die die Ermittlung angemessener Honorarwerte beeinflussen, zu überprüfen. Der honorarwertmindernde Faktor der Rationalisierung schien uns zum Beispiel zu hoch angesetzt. Und die honorarwerterhöhenden Parameter der Bürokostenentwicklung aus unserer Sicht viel zu niedrig angesetzt

Gebhard: Auch die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Planung sind in den letzten zwölf Jahren in allen Bereichen deutlich gestiegen, ich denke nur an die Gesetzgebung im Umwelt- und Energiebereich, aber auch die rasante Entwicklung der technischen Regelwerke. Wir haben daher auf allen Ebenen alle Hebel in Bewegung gesetzt, um alle honorarrelevanten Bereiche noch einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Mit Erfolg. Auch bei den Objekt- und Fachplanungen kommen die Gutachter jetzt durchgängig zu erheblich höheren Honorarwerten. Und das entspricht ja auch der Realität.

Wie geht es jetzt mit der HOAI weiter?

Bökamp: Der Endbericht des Gutachtens ist im Dezember 2024 abgeschlossen und vorgelegt worden. Daran sollte sich eigentlich das Verordnungsgebungsverfahren anschließen mit dem Ziel, den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums im April dem Kabinett vorzulegen und die novellierte HOAI vor der Sommerpause 2025 im Bundesrat zu verabschieden. Durch das Ampel-Aus ist dieser Zeitplan jetzt leider ins Rutschen geraten. Dennoch liegen die beiden wissenschaftlichen Fachgutachten zur HOAI vor und sind eine fundierte Grundlage für den schnellstmöglichen Abschluss der HOAI-Novellierung durch die neue Bundesregierung.

Abraham: Deswegen wollen und müssen wir jetzt alles daransetzen, dass die HOAI-Novellierung unter der neuen Bundesregierung möglichst zeitnah wieder aufgegriffen, fortgeführt und idealerweise noch in 2025 abgeschlossen wird. Im Prinzip liegt ja alles vor.

Bökamp: Klar ist, dass wir die novellierte HOAI, mit der wir in den Planerorganisationen schon seit Mitte 2021 beschäftigt sind, jetzt auch zum Abschluss bringen wollen. Denn sie stellt, nicht nur auf der Honorarseite, eine deutliche Verbesserung und Weiterentwicklung gegenüber der HOAI 2013 dar. Wir sind es unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig, jetzt dafür zu sorgen, endlich Honorare zu haben, die auskömmlich sind.

Gebhard: Genau. Wir als Planende stehen auf der Gehaltsleiter auf der untersten Sprosse und das, obwohl wir die wichtigsten Player im Hinblick auf die Nachhaltigkeit am Bau sind. Die Frage ist dann allerdings: Wie geht es nach der Novellierung der HOAI weiter, die unbedingt noch in 2025 kommen muss. Wir sind uns da völlig einig. Langfristig muss nach Abschluss der jetzigen Novellierung gemeinsam überlegt werden, wie die tatsächlichen Planungsaufwände evaluiert und die Strukturen der HOAI zukunftsfest gemacht werden können.

Das Gespräch führte Cathrin Urbanek, Leitung Öffentlichkeitsarbeit Bundesarchitektenkammer.

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