Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) sorgen im Brandfall für eine zuverlässige Rauchableitung aus den betroffenen Bereichen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie öffnen und dass sie rechtzeitig öffnen. Ohne eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung lässt sich die Funktionsfähigkeit der NRA im Notfall nicht sicherstellen. Darauf verweist der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) in einer Presseinformation.
Das Prinzip ist so einfach wie effektiv: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schaffen durch den thermischen Auftrieb eine raucharme Schicht in Bodennähe, die Personen die Selbstrettung und der Feuerwehr die Brandbekämpfung ermöglicht. Damit sind sie elementarer Bestandteil eines Brandschutzkonzepts. Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Anlagen gehört zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Bauherrn oder Betreibers und ist in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie in der DIN 18232-2 festgelegt. Darüber hinaus sind Rauchabzugsanlagen alle drei bzw. sechs Jahre, je nach Ausführung und Bundesland, durch einen Sachverständigen zu überprüfen. Dies setzt eine mindestens jährliche, je nach Umgebungsbedingungen auch in kürzeren Abständen, fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Anlagen voraus.
Dass diese Sorgfaltspflicht nicht immer ernst genommen wird, zeigt der aktuelle Baurechtsreport vom Verband der TÜV e.V. (VdTÜV). Demnach ist nur etwa die Hälfte aller geprüften Anlagen mängelfrei. Jede fünfte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) weist sogar Mängel auf, die im Notfall zu einer Einschränkung der Funktionstüchtigkeit führen können. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Bei unterlassener Wartung drohen Betreibern nicht nur Bußgelder oder eine Betriebsschließung durch die Behörden. Wenn die RWA im Brandfall versagt, können die Verantwortlichen darüber hinaus zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Auch der Versicherungsschutz ist in diesem Fall gefährdet. Deshalb hat der FVLR die wichtigsten Vorgaben zur Wartung von NRA zusammengefasst und gemeinsam mit der VdS Schadenverhütung GmbH in der neuen Richtlinie 3830:2017-09 (01) „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“ veröffentlicht. Die Broschüre steht unter www.fvlr.de/pub_richtlinien.htm#8 zum kostenlosen Download bereit.
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