Seit 2015 betreibt die Europäische Kommission (KOM) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Am 23.6.2017 hat die KOM Klage gegen das verbindliche Preisrecht (Mindest- und Höchstsätze) der HOAI beim EuGH eingereicht. Der Bundesregierung ist die Klage am 28.6.2017 zugestellt worden.
Das in einer staatlichen Verordnung festgelegte verbindliche Preisrecht der HOAI gilt für alle Personen (In- und Ausländer), die von Deutschland aus bestimmte Planungsleistungen erbringen. Die HOAI ist daher keine Gebühren- oder Honorarordnung für „deutsche“ Architekten und Ingenieure.