Zur dämmtechnischen Sanierung eines Bestandsdaches wird nach der geltenden Energieeinsparverordnung und dem kommenden Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich ein begrenzter Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten Umax von max. 0,24 W/m2K gefordert. Ausnahmen sind zugelassen. Zur Verhinderung von Wärmeverlusten sind für zukunftsfähige Bauteilwerte hohe Dämmstoffdicken einzuplanen. Oft reichen die Sparrenstärken nicht aus, um mit Zwischensparrendämmungen die geforderten Dämmwerte zu erzielen
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