Bundeskabinett beschließt Baukulturelle Leitlinien des Bundes

„Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten“

Baukultur
Politik
Die Bundesregierung hat am 13. November die von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Baukulturellen Leitlinien des Bundes beschlossen. Diese Leitlinien sollen im Sinne der „Neuen Leipzig Charta“ (2020) dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.

Die darin formulierten Ziele und Maßnahmen beziehen sich vor allem auf Planungs- und Bauaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Um- und Weiterbau im Bestand, mehr neuer bezahlbarer Wohnraum, eine verantwortungsvolle Boden- und Flächenpolitik, der Ausbau grün-blauer Infrastrukturen sowie eine quartiersbezogene, integrierte und partizipative Stadtentwicklung werden in den Leitlinien analysiert und Herangehensweisen aufgezeigt.

Mit der Unterzeichnung der Erklärung von Davos „Eine hohe Baukultur für Europa“ hat sich die Bundesrepublik 2018 dazu verpflichtet, eine deutsche Baukulturpolitik auf Grundlage der Erkenntnisse und Forderungen aus der Davos-Erklärung umzusetzen.

Am 21. März 2024 hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin einen Workshop ausgerichtet unter dem Motto: Baukulturelle Leitlinien des Bundes – Wie gestalten wir gemeinsam Räume für ein gutes Zusammenleben? Die Bundesingenieurkammer war durch Professor Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Beirat der Bundesstiftung Baukultur, vertreten.

Acht Leitlinien
  • Leitlinie 1: Der Bund stärkt die Umbaukultur und sorgt für eine gut gestaltete, klimaneutrale und klimaangepasste gebaute Umwelt.
  • Leitlinie 2: Baukultur stärkt lokale Merkmale und schafft Identifikationsräume für den sozialen Zusammenhalt.
  • Leitlinie 3: Baukultur erfordert Kompetenzen, die eine innovative Prozess- und Raumgestaltung befördern.
  • Leitlinie 4: Eine verantwortungsbewusste Bodenpolitik minimiert den Flächenbedarf der Siedlungsräume und stellt die Grundlage für gemeinwohlorientierte räumliche Entwicklungsprozesse dar.
  • Leitlinie 5: Qualifizierung, Ausbau und Vernetzung von Grün- und Wasserflächen schaffen gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur.
  • Leitlinie 6: Funktionsgemischte, gut gestaltete öffentliche Räume in Innenstädten, Quartieren und Ortsteilen fördern ein gemeinwohlorientiertes und gesundes Leben.
  • Leitlinie 7: Praxisorientierte Experimentierräume eröffnen Wege für die Umbaukultur und das Planen und Bauen von morgen.
  • Leitlinie 8: Wirksame Partizipationsprozesse berücksichtigen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort und ermöglichen eine gemeinsam gestaltete baukulturelle Transformation.

Zu den acht Leitlinien sind ausführlich die jeweiligen Maßnahmen und Handlungsfelder beschrieben.

An wen richten sich die Baukulturellen Leitlinien des Bundes?

Die in den Leitlinien formulierten Ziele und Maßnahmen beziehen sich auf alle Planungs- und Bauaufgaben in Zuständigkeit des Bundes und richten sich an die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung. Die Baukulturellen Leitlinien des Bundes sind als Selbstverpflichtung für Planungs- und Bauaufgaben des Bundes im Inland konzipiert und nicht rechtlich bindend.

Die Selbstbindung des Bundes an die beschriebenen baukulturellen Ziele findet ihren Niederschlag in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Nationale Sicherheitsinteressen des Bundes und finanzverfassungsrechtliche Kompetenzen bleiben unberührt. Sämtliche Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes. Ein etwaig auf den Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit entfallender Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen ist finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan auszugleichen.

Die Leitlinien beinhalten zudem Handlungsempfehlungen für Länder und Kommunen. Sie regen ein reflektiertes Handeln sowie die Erarbeitung eigener Leitlinien für Baukultur in Ländern, Regionen, Städten und Dörfern an.

Partnerinnen und Partner der Privatwirtschaft sowie Eigentümerinnen und Eigentümer werden zur Zusammenarbeit eingeladen, um den verantwortungsvollen Umgang mit dem gebauten Raum und Baukultur als Qualitätsmerkmal noch stärker zum Maßstab des eigenen Handelns zu machen.

Baukultur soll als Querschnittsthema ressortübergreifend in allen Planungs- und Prozessphasen mitgedacht werden. Um das Bewusstsein für Baukultur in der Gesellschaft zu fördern, soll die Baukulturelle Bildung im Bildungssystem verankert werden und niedrigschwellige und praxisnahe Fort- und Weiterbildungen breitenwirksam angeboten werden.

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