Lichtimmissionen durch Außenbeleuchtungsanlagen

Beleuchtung im öffentlichen Raum: Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie Bewertung von Lichtimmissionen

Außenbeleuchtung
Mit der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl und Leuchtkraft von Außenbeleuchtungsanlagen weltweit und in Deutschland stark zugenommen. Straßen-, Fassaden-, Sportstättenbeleuchtung und Lichtwerbung prägen zunehmend das nächtliche Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden und erhellen Nächte immer stärker.

Durch den boomenden Online-Handel entstehen zudem immer mehr große Logistikzentren mit ausgedehnten beleuchteten Wirtschaftsflächen. Diese Entwicklung bringt zwar Vorteile für Sicherheit und Ästhetik, hat aber auch negative Folgen für Mensch und Umwelt. Bei der Planung von teils genehmigungspflichtigen Außenbeleuchtungsanlagen ist es ratsam Experten zur Beurteilung möglicher Lichtimmissionen bereits in der frühen Planungsphase hinzuzuziehen. Dadurch können kostspielige Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess und unvorhergesehene Folgekosten vermeiden werden. Ein qualifizierter Lichtplaner kann durch Prognosegutachten im Planungsprozess potenzielle Probleme frühzeitig erkennen und Lösungsvorschläge erarbeiten.

Formen der Außenbeleuchtung

Außenbeleuchtungsanlagen umfassen ein breites Spektrum von Anwendungen:

  • Fassadenbeleuchtung: Architektonische Akzentuierung von Gebäuden
  • Sportstättenbeleuchtung: Flutlichtanlagen für Stadien und Sportplätze
  • Baustellenbeleuchtung: Temporäre Beleuchtung von Arbeitsbereichen
  • Lichtwerbeanlagen: Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln
  • Beleuchtung von Logistikflächen: Großflächige Ausleuchtung von Lager- und Umschlagplätzen

Im Rahmen von Bauanträgen werden für solche Anlagen zunehmend Lichtimmissionsgutachten gefordert, um die Auswirkungen auf die Umgebung und Anwohnerschaft zu bewerten.

Auswirkungen auf den Menschen

Zu viel künstliches Licht in der Nacht kann die „innere Uhr“, also den menschlichen Biorhythmus stören. Die Aufhellung von Wohn- und Schlafräumen kann die Produktion des sog. „Schlafhormons“ Melatonin unterdrücken, was zu Schlafstörungen und Beeinträchtigung der Erholung in der Nacht führen kann und damit gesundheitliche Risiken birgt. Auch die Blendwirkungen durch helle Lichtquellen können als belästigend empfunden werden und je nach Intensität zu Konzentrationsstörungen und Sehbeeinträchtigungen führen.

Auswirkungen auf die Umwelt

Lichtimmissionen können vielfältige negative Folgen für Tiere und Pflanzen haben:

  • Störung nachtaktiver Tiere wie Insekten, Fledermäuse und Vögel
  • Veränderung von Jagd- und Fortpflanzungsverhalten
  • Beeinträchtigung von Wanderrouten und Orientierung
  • Veränderter Vegetationsrhythmus, Verzögerter Laubabwurf, Frostschäden durch frühzeitiges Keimen

Ganze Ökosysteme können durch Lichtimmissionen aus dem Gleichgewicht geraten, was sich durch die Reduzierung der Artenvielfalt bemerkbar macht.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lichtimmissionen sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  1. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  2. Baugesetzbuch (BauGB)
  3. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2022 das Änderungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchGuaÄndG) – Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Die Änderungen betreffen u. a. die Vorschrift § 41a – Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen des BNatSchG. Diese enthält nun explizite Regelungen zur Begrenzung von Lichtimmissionen durch Beleuchtungsanlagen im Freien. Demnach müssen auch bestehende Anlagen um- und nachgerüstet werden.
Darüber hinaus sieht die Ergänzung der Vorschrift § 54 BNatSchG vor, Richt- und Grenzwerte für die Beurteilung von Lichtimmissionen auf Fauna und Flora zu entwickeln. Diese Richt- und Grenzwerte liegen derzeit noch nicht vor.
Diese Vorschriften treten zwar erst nach Erlass einer Rechtsverordnung durch das zuständige Bundesministerium in Kraft, sollten aber bei aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.

Immissionsmessungen und Bewertung

Für die Beurteilung von Lichtimmissionen auf die Anwohner von solchen Außenbeleuchtungsanlagen liegt die „Licht-Leitlinie“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vor. Darin werden neben Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen auch Richtwerte vorgegeben.
Bei Anwohnerbeschwerden oder zur Überprüfung von Bestandsanlagen können Immissionsmessungen durchgeführt werden. Dabei werden zwei Hauptaspekte untersucht:

  1. Beleuchtungsstärke in der Fensterebene: Gemessen wird die auf die Fensterfläche auftreffende Lichtmenge in Lux [lx]. Die Messung erfolgt in der Regel nachts bei vollständiger Dunkelheit.
  2. Blendung durch Leuchtdichtemessung: Die Leuchtdichte der Blendlichtquellen wird in Candela pro Quadratmeter [cd/m²] erfasst. Dies gibt Aufschluss über die potenzielle Blendwirkung der Lichtquelle.

Minderungsmaßnahmen

Zur Reduzierung von Lichtimmissionen stehen verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zur Verfügung:

  • Optimierte Lichtlenkung: Einsatz von abgeschirmten Leuchten mit präziser Lichtlenkung
  • Anpassung der Lichtfarbe: Verwendung warmweißer LEDs mit geringem Blauanteil
  • Reduzierung der Beleuchtungsstärke: Anpassung der Beleuchtungsstärke und -dauer an den tatsächlichen Bedarf
  • Bedarfsgerechte Steuerung: Installation von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren
  • Zeitliche Begrenzung: Abschaltung oder Dimmung in den Nachtstunden

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Berücksichtigung von Lichtimmissionen ist ein zunehmend wichtiger Aspekt in der Planung und im Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen. Um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Frühzeitige Einbindung von Lichtplanungsexperten in den Planungsprozess
  2. Erstellung von Lichtimmissionsprognosen für Bauanträge
  3. Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte
  4. Implementierung von Minderungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase
  5. Überprüfung und Optimierung bestehender Anlagen

Durch eine verantwortungsvolle Lichtplanung können die Vorteile der Außenbeleuchtung genutzt und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Dies trägt nicht nur zum Schutz von Mensch und Umwelt bei, sondern kann auch Kosten sparen und Konflikte mit Anwohnern vermeiden. Die zunehmende Sensibilisierung für das Thema Lichtverschmutzung und die Verschärfung gesetzlicher Vorgaben unterstreichen die Notwendigkeit, Lichtimmissionen als integralen Bestandteil der Planung zu betrachten. Ingenieure und Planer sind gefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die eine ausgewogene Balance zwischen den Beleuchtungsbedürfnissen und dem Schutz der nächtlichen Umwelt schaffen. Durch den Einsatz moderner Technologien wie adaptive Beleuchtungssysteme und intelligentes Lichtmanagement können Außenbeleuchtungsanlagen flexibel an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Beleuchtung, die sowohl Sicherheitsaspekte als auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. Abschließend ist zu betonen, dass die Reduzierung von Lichtimmissionen nicht nur eine technische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt. Eine breite Aufklärung über die Auswirkungen übermäßiger Beleuchtung und die Förderung eines bewussten Umgangs mit Licht sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beleuchtungskultur.

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News":