Die Kosten eines Projekts müssen ab einer ersten Einschätzung bis zur Feststellung der tatsächlichen Kosten konkret ermittelt werden. In der HOAI sind einige davon als Grundleistungen bekannt, alle anderen sind Besondere Leistungen. Die im BGB-Entwurf vorgesehene „Kosteneinschätzung“ entspricht dem „Kostenrahmen“ aus der Bedarfsplanung. Sie erfordert die Beauftragung von der HOAI nicht erfasster Leistungen. Es ist nicht einfach, hier den Überblick zu behalten.
Kostenermittlungen sind das A und O eines erfolgreichen Projekts. Diese werden in zunehmender Konkretisierung von einer ersten Einschätzung bis zur Feststellung der tatsächlichen Kosten festgestellt. Dafür verwenden die Gesetze und Normen unterschiedliche Begriffe.
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