Bisher galt: Ohne Rechnung wird nicht gehaftet. Dieser Grundsatz der Rechtsprechung ist jetzt aber vom Bundesgerichtshof verändert worden. Er ist deshalb ab sofort auf Bau- und Planungsleistungen nicht mehr anzuwenden. Sind sie erbracht und haben sie sich in einem Objekt niedergeschlagen, trägt der Werkunternehmer und Planer die volle Gewährleistung, ohne seinerseits Anspruch auf ein noch mögliches Honorar zu haben. Wie das alles zusammenhängt und welche Konsequenzen dieses Urteil wahrscheinlich für die künftige Baupraxis haben wird, erläutert der folgende Beitrag.
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