Gehaftet wird auch ohne Rechnung

Der Bundesgerichtshof hat ein bauherrenfreundliches und logisches Urteil über die Planerhaftung bei Schwarzarbeit gesprochen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 9/2008
Recht

Bisher galt: Ohne Rechnung wird nicht gehaftet. Dieser Grundsatz der Rechtsprechung ist jetzt aber vom Bundesgerichtshof verändert worden. Er ist deshalb ab sofort auf Bau- und Planungsleistungen nicht mehr anzuwenden. Sind sie erbracht und haben sie sich in einem Objekt niedergeschlagen, trägt der Werkunternehmer und Planer die volle Gewährleistung, ohne seinerseits Anspruch auf ein noch mögliches Honorar zu haben. Wie das alles zusammenhängt und welche Konsequenzen dieses Urteil wahrscheinlich für die künftige Baupraxis haben wird, erläutert der folgende Beitrag.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge