Vor einigen Wochen wurde ein Referentenentwurf des BMJV für ein „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“1 veröffentlicht. Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt noch abzuwarten. Der Entwurf legt in wichtigen Bereichen Leitlinien für die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie von Bauverträgen fest. Dieser Beitrag stellt Auszüge daraus vor.
Nach langjährigen Diskussionen in den Fachkreisen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ende September einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“1 veröffentlicht.
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