In der bisherigen Schneelastnormung ist geregelt, dass Schneefangeinrichtungen, z.B. Schneefanggitter, aber auch Dachaufbauten oder eine Dachtraufe mit Aufkantung, das Abrutschen des Dachschnees vollständig behindern. (vgl. DIB 09/2022). In diesen Fällen wird die Dachschneelast nicht weiter reduziert. Der Formbeiwert der Dachfläche durfte unabhängig von der Dachneigung nicht unter 0,8 liegen. Bei symmetrischen Dachsätteln gab es deshalb nur die gleichmäßige Schneelastverteilung zu untersuchen, Fall (i) nach DIN EN 1991-1-3: 2010, Abschnitt 5.3.3. (vgl. DIB 10/2022) In der Praxis zeigte sich jedoch, dass diese Annahme in vielen Fällen, z. B. bei sehr großen Schneelasten, nicht realistisch ist. Daher wurde die Regelung auch bei jeder Gelegenheit kritisch kommentiert, bislang ohne Erfolg. Der zukünftige Eurocode hat nun eine differenzierte Regelung vorgesehen, die grundsätzlich zu begrüßen ist.
-----
4 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 3,90 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht