Es ist entschieden: § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist weg. Dieser regelte bislang, dass bei Planungsleistungen für den Auftragswert nur Lose gleichartiger Leistungen zu addieren waren. So mussten bisher die Auftragswerte der Architekturschaffenden, der Tragwerksplanenden und der TGA-Planenden grundsätzlich nicht addiert werden, sodass erst bei Herstellungskosten von rund 5 Mio. € europaweit ausgeschrieben werden musste. Nach der beschlossenen Streichung und nur noch ausstehenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, muss bereits ab ca. 1,0 Mio. € Gesamtkosten europaweit ausgeschrieben werden, da die Planungskosten in der Regel 20 % der Baukosten ausmachen. Entsprechend wird es künftig rund zehnmal soviele europaweite Vergabeverfahren geben.
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