Immer häufiger wollen Auftraggeber die Kosten eines Projekts absichern und vereinbaren dazu mit dem Planer im Vertrag eine Baukostenobergrenze. Damit übertragen sie dem Planer Risiken, die er in sein Honorar einzukalkulieren und mit denen er professionell umzugehen hat.
Zu den Risiken des Planers gehört, dass ihm eine mangelhafte Planung vorgeworfen wird, sein Honorar auf Grundlage der Baukostenobergrenze begrenzt wird, der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt und ihm eine Schadenersatzforderung droht.
Umfang: 2 Seiten
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