Bei unterschiedlichen aktuellen Gesetzgebungsinitiativen rund um das Planen und Bauen ist die HOAI ein zuverlässiger Begleiter in den zahlreichen Diskussionen. Es zeigt sich aber verstärkt, dass der Honorarordnung der Charakter einer Leistungsverordnung zugesprochen wird. Eine problematische Tendenz.
Sei es die aktuelle Reform des Vergaberechts, die Überlegungen zur Einführung eines Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder auch die Diskussion um die Nutzung von Building Information Modeling (BIM).
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