Das „stärkste“ Programm für die Infrastruktur

Kabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030

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Das Bundeskabinett hat am 3. August den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgestellten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. Er umfasst rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Diese teilen sich auf in 112,3 Milliarden Euro für Schienenwege, 132,8 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen, und 24,5 Milliarden Euro für Bundeswasserstraßen.
„Der neue Bundesverkehrswegeplan ist das stärkste Programm für die Infrastruktur, das es je gab“, so Minister Dobrindt. „Damit modernisieren wir unsere Infrastruktur und beschleunigen die Mobilität in Deutschland.“ Die dringlichsten Aus- und Neubauprojekte sind nach nationalem Prioritätenkonzept als „Vordringlicher Bedarf“ (VB) eingestuft, darin gekennzeichnet die Projekte zur Engpassbeseitigung (VB-E). Der BVWP 2030 setzt fünf wesentliche Eckpunkte um:

1. Klare Finanzierungsperspektive
Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, sodass die Projekte des Vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden können.

2. Erhalt vor Aus- und Neubau
Rund 70 Prozent der Gesamtmittel fließen in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56 Prozent).

3. Stärkung der Hauptachsen
Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes: 87 Prozent der Mittel gehen in großräumig bedeutsame Vorhaben.

4. Engpassbeseitigung
Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen, um den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 2.000 Kilometer Engpässe auf Autobahnen und rund 800 Kilometer Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.

5. Breite Öffentlichkeitsbeteiligung
Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der sechs Wochen lang öffentlich auslag. Die Stellungnahmen sind im Bericht zur Beteiligung zusammengefasst.
Den Bundesverkehrswegeplan flankieren die Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan.

www.bvwp2030.de

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