Die Verordnung wurde vom Plenum mit 505 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 78 Enthaltungen angenommen.
Wichtige Neuerungen
- In der alten BauPVO mussten Hersteller in der Leistungserklärung lediglich ein Leistungsmerkmal deklarieren. Mit der Novellierung muss der Hersteller nun zu allen Pflicht-Leistungsmerkmalen Angaben machen und eine Liste aller wichtigen Eigenschaften vorlegen. Das hatte auch die Bundesingenieurkammern bereits im Jahr 2020 in einer Stellungnahme gefordert. Denn vollumfängliche Informationen zu Bauprodukten und ihrer Anwendbarkeit tragen wesentlich zur Sicherheit und Gefahrenabwehr von Bauwerken bei.
- Schlankere Normungsprozesse, u. a. mit klaren, vereinfachten und harmonisierten Vorschriften zur Erstellung von Normen und einer transparenten Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligter. Das soll Herstellern von neuen und innovativen Produkten den Zugang zum EU-Markt erleichtern.
- Hersteller müssen künftig Angaben zu Umweltanforderungen in ihren Leistungs- und Konformitätserklärungen machen. Die BauPVO fördert auch den verstärkten Einsatz von wiederverwendeten Baumaterialien und harmonisiert die Regeln für Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.
- Mit dem digitalen Produktpass wird ein direkter Zugang, z. B. über einen QR-Code, zu Bauproduktinformationen möglich sein
Nun muss der Rat die neue Verordnung endgültig förmlich verabschieden. Danach wird der Text veröffentlicht und tritt in Kraft. Ihre Anwendung erfolgt schrittweise, so dass Mitgliedsstaaten Zeit haben, ihre Gesetze anzupassen.
Berichterstatter Christian Doleschal (EVP, DE) zum Abstimmungsergebnis:
„Nach Jahren des Normenstaus haben wir erfolgreich den Weg für die neue Bauproduktenverordnung geebnet und einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Ökosystems Bau gemacht. Der digitale Produktpass wird den Zugang zu wichtigen Informationen über Bauprodukte revolutionieren. Er umfasst Sicherheitsangaben, Gebrauchsanweisungen sowie Leistungs- und Konformitätserklärungen. Darüber hinaus wird die neue Bauproduktenverordnung die Verfahren straffen, den Verwaltungsaufwand verringern und die Handelshemmnisse für unsere Unternehmen abbauen. Die Verabschiedung dieser Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein für unseren europäischen Binnenmarkt!“