Die Verbindung zwischen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und EBW bleibt unverändert bestehen: Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird auch zukünftig ein individueller Sanierungsplanbonus (iSFP-Bonus) gewährt und die erhöhten förderfähigen Ausgaben können in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) angesetzt werden. An der BEG ändert sich nichts.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begründete heute, 5. August, die Reduzierung der Fördersätze mit der starken Nachfrage in den Energieberatungsprogrammen. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Nur durch diese Maßnahmen könnten auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.
Beispielsweise für Gebäudehülle und Fenster: Auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z. B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (ggü. 30.000 Euro ohne geförderten iSFP).
Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6.000.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme