Wandbaustoffe von Bisotherm sind geeignet für den Wärme- und Schallschutz und haben vom DIBt die Zulassung Z-23.22-2075 erteilt bekommen. Der „Zulassungsgegenstand“ umfasst zahlreiche Steinsorten aus dem Programm: Mauerwerk aus Leichtbeton- oder Beton-Lochsteine nach DIN EN 771-3 in Verbindung mit DIN V 20 000-403 sowie DIN V 18 151-100, DIN V 18 152-100 und DIN V 18 153-100 oder nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung.
Mit der Veröffentlichung der DIN 4109 hat sich das Nachweisverfahren geändert und ist aufgrund der detaillierten Berechnungen komplex geworden, denn das akustische Bilanzverfahren geht nicht mehr von einem bewerteten Schalldämmmaß des Trennbauteils mit pauschalierter Flankenübertragung aus, sondern verlangt die differenzierte Berücksichtigung aller Schallübertragungswege, der einzelnen flankierenden Bauteile, einschließlich der zugehörigen Stoßstellendämmmaße (Kij).
Das bewertete Schalldämmmaß homogener, einschaliger Bauteile aus Leichtbeton und Beton kann unmittelbar aus der flächenbezogenen Masse ermittelt werden. Die Schalldämmwerte dieser Leichbetonsteine haben einen Bonus von + 2 dB gegenüber allgemeinem Mauerwerk bei identischer Wanddicke und Rohdichte. Dies ist begründet in deren poröser Struktur und den verwendeten Zuschlägen. Für nicht homogene, gelochte Steine mit Wanddicken ≥ 24 cm und Rohdichte ≤ 0,8 muss die Schalldämmung (Direktschalldämmmaß Rw,Bau,Ref) aus Prüfstandmessungen gewonnen werden.
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Schall- und Wärmeschutz mit nur einem Wandbaustoff
Bisotherm
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