Wollen Auftraggebende auf ein frühes Baugrundgutachten verzichten, müssen Planende Bedenken anmelden, um sich von der Haftung zu befreien. Dabei sind Unsicherheiten konkret zu benennen. So ist mindestens darauf hinzuweisen, dass es ohne Baugrundgutachten keinen sicheren Variantenvergleich und keine sichere Kostenschätzung geben und sogar die gesamte Vorplanung unbrauchbar sein kann.
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