Bei vielen Aufträgen erwarten Auftraggeber Leistungen, welche über die eigentliche Planungsleistung hinausgehen. Doch schuldet der Objektplaner alle für die Planung eines Projektes erforderlichen Leistungen? Schnell stellt sich die Frage, welche Leistungen im Auftrag enthalten sind und wo ein gesonderter Auftrag mit zusätzlicher Vergütung zustandekommen muss.
Soll ein Planer einen neuen Abwasserkanal von A nach B planen, so hat er für diesen Abschnitt auch die Hydraulik zu rechnen. Hydraulische Berechnungen über den Abschnitt hinaus sind keine Grundleistung, auch wenn diese für die Planung erforderlich sind.
Umfang: 2 Seiten
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