Gute Luftqualität in Innenräumen

Was Planer und Ausführende beachten müssen

bauplaner Dämmtechnik 12/2019
Berliner Union-Film GmbH & Co. KG
Dämmtechnik

Wir verbringen immer mehr Zeit in geschlossenen Räumen. In unseren eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz wirkt sich die Raumluftqualität unmittelbar auf unser Wohlbefinden, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit aus. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz gehören daher zu den grundlegenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung an Gebäude, die bei der Planung und beim Bau zu beachten sind.

In den letzten Jahren sind Emissionen aus Bauprodukten baurechtlich stärker in den Fokus geraten. Die Bundesländer, in deren Kompetenz das Bauordnungsrecht liegt, beabsichtigen, künftig die Qualität der Innenraumluft in ihren technischen Baubestimmungen zu berücksichtigen. Neu ist dabei, dass ein Verfahren zur Bewertung der Emissionen aus Baustoffen verbindlich festgelegt wird. Am Beispiel des Umwelt-Qualitätszeichens „pure life“ für PU-Dämmstoffe wird gezeigt, wodurch sich emissionsarme Baustoffe auszeichnen und wie zertifizierte Produkte die Planungssicherheit erhöhen.

Behaglichkeit – eine Frage des Raumklimas und der Luftqualität

Ob wir einen Raum als behaglich empfinden, hängt von mehr Faktoren ab, als uns vielleicht bewusst ist. Temperatur und Luftfeuchtigkeit spielen eine wichtige Rolle. Dabei sind nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch die Oberflächentemperaturen der Umschließungsflächen des Raumes von Bedeutung. Gute Wärmedämmung kann dafür sorgen, dass Bauteile an der Innenseite nicht auskühlen und Wärme in den Innenraum zurückstrahlen. Die Luftqualität wird wesentlich durch die Nutzer des Gebäudes beeinflusst. Auch Baustoffe geben flüchtige Stoffe an die Innenluft ab. Durch ausreichende Lüftung werden der CO2-Gehalt und andere Luftschadstoffe in der Raumluft reduziert. Die Luftwechselrate sollte nicht höher als notwendig sein, um Wärmeverluste zu minimieren. Bei Belüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass starke Luftbewegungen als unangenehm empfunden werden.

Richtwerte für die Luftqualität in Innenräumen als Planungsgrundlage

Um die Qualität der Innenraumluft zu beurteilen, werden Richtwerte für eine Reihe von Innenraumschadstoffen herangezogen. Das Richtwertkonzept beinhaltet zwei Kategorien: die Richtwerte I und II. Der als „Vorsorgerichtwert“ bezeichnete Richtwert I beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn eine Person diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.
Aus Gründen der Vorsorge sollte bei Überschreitung des Richtwerts I gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude oder durch verändertes Nutzerverhalten.
Bei Schadstoffkonzentrationen oberhalb des RW II besteht in jedem Fall Handlungsbedarf, da besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen ist. In Bauausschreibungen kann die zu erreichende Luftqualität durch diese Richtwerte beschrieben werden. Maßgebend ist dann die Innenraumluftqualität zum Zeitpunkt der Abnahme. Dies stellt jedoch eine Schwierigkeit dar, da eine Abnahmemessung oft nicht möglich ist. Sind die Räume bereits bewohnt bzw. werden diese genutzt, überwiegen oft nutzerseitige Einflüsse wie offene Kamine oder die Möblierung. Die Schadstoffquellen können nur noch schwer identifiziert werden.

Gesundheitsschutz in Technischen Baubestimmungen strenger geregelt

Die Probleme, die sich aus der Überschreitung der Innenraumluftrichtwerte ergeben, sprechen dafür, Anforderungen an die Emission von Baustoffen bereits in der Baustoffbeschreibung festzulegen. Damit dokumentiert der Planer, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Als Basis können die Technischen Baubestimmungen dienen. Regelungen zum Gesundheitsschutz wurden im Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) neu aufgenommen. Die MVV TB wird von den Bundesländern in eigenes Recht umgesetzt. Zu den Anforderungen gehört einerseits die stoffliche Zusammensetzung von Bauprodukten. Stoffe, die bestimmte Merkmale aufweisen, dürfen nicht aktiv, d. h. nicht bewusst und gezielt, für die Herstellung von Bauprodukten verwendet werden. Beispiele dafür sind krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende und entwicklungsschädigende Stoffe.
Andererseits soll die Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten begrenzt werden. Maßgebend ist ein Verfahren zur Messung und Bewertung der Abgabe flüchtiger organischer Verbindungen, das vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitet wurde.

Das Umwelt-Qualitätszeichens „purelife“ für emissionsarme Dämmstoffe

Am Beispiel von Polyurethan-Dämmstoffen wird im Folgenden beschrieben, wodurch sich emissionsarme Baustoffe auszeichnen und wie Nachweise geführt werden können. Für die Prüfung und Zertifizierung emissionsarmer PU-Dämmstoffe hat das Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) den Prüfstandard WKIPS-EPUD-001 erarbeitet. Zertifizierte Produkte werden mit dem „pure life“-Siegel gekennzeichnet.
Im Gegensatz zu anderen Zeichen wie dem Blauen Engel beruht die Zertifizierung auf der regelmäßigen Überwachung der Herstellwerke und auf Emissionsprüfungen der im Werk entnommenen Stichproben.

Probenentnahme und Emissionsprüfung

Bei den jährlichen Audits im Werk des Dämmstoffherstellers entnimmt eine unabhängige Überwachungsstelle Stichproben aus der Produktion und schickt diese an das Prüflabor im Fraunhofer WKI. Dort werden Emissionsprüfungen nach dem Prüfverfahren DIN EN 16516 durchgeführt, das auch die Basis für die AgBB-Bewertung bildet. Die Größen des Prüfmusters und der Prüfkammer orientieren sich am genormten Referenzraum.
Die Beladung der Emissionsprüfkammer und der Luftwechsel entsprechen dem Szenario „Wand“. Da in der Regel bei kleinen Räumen maximal zwei Außenwände gedämmt werden, entspricht dies dem ungünstigsten Fall. Die Szenarien „Decke, Dach oder Boden“ sind damit ebenfalls abgedeckt. Während der Prüfdauer über 28 Tage werden die aus dem Dämmstoff freigesetzten flüchtigen Stoffe bestimmt, quantifiziert und bewertet.

Bewertungskriterien für Emissionen

Voraussetzung für die Zertifizierung mit dem „pure life“-Siegel ist, dass die Anforderungen der europäischen Staaten, in denen es normative Regelungen gibt (Deutschland, Frankreich und Belgien), eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen des Blauen Engels RAL-UZ 132 für Wärmedämmstoffe hinsichtlich des Emissionsverhaltens einzuhalten.

Stoffliche Anforderungen

Bestimmte Stoffe und Stoffklassen dürfen aufgrund ihrer gesundheits- und umweltschädlichen Wirkung für die Herstellung von PU-Dämmprodukten mit „pure life“-Siegel nicht verwendet werden:

  • KMR-Stoffe: Bei der PU-Dämmstoffproduktion sind krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende, entwicklungsschädigende oder keimzellmutagene Stoffe gemäß einschlägiger Gefahrenstoffeinstufung ausgeschlossen.
  • Weichmacher: PU-Dämmstoffen dürfen bei der Produktion keine weichmachenden Substanzen aus der Klasse der Phthalate zugesetzt werden. Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masse-% im Produkt enthalten sein.
  • Halogenierte Treibmittel: Bei Herstellung der PU-Dämmstoffe dürfen keine halogenierten Treibmittel eingesetzt werden.
  • Flammschutzmittel: Die Flammschutzmittel HBCD oder TCEP sind für die Herstellung der PU-Dämmstoffe ausgeschlossen.

Gute Innenraumluftqualität ist planbar

Eine gute Innenraumluftqualität in Gebäuden ist Teil der Planungsaufgabe von Fachingenieuren und Architekten. Neben nutzungsabhängigen Faktoren beeinflussen auch Emissionen aus Baustoffen die Luftqualität in Gebäuden. Bei der Ausschreibung von Bauprodukten sollten Anforderungen gestellt werden, die zumindest die einschlägigen Regeln der Technischen Baubestimmungen umfassen oder besser noch darüberhinaus gehen. Das Umwelt-Qualitätszeichen „pure life“ kennzeichnet zertifizierte, besonders emissionsarme Dämmstoffe. Es beruht auf der Überprüfung unabhängiger Stellen und dient Planern als zuverlässiger Nachweis.

Quellen:

  • Umweltbundesamt:
    - Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten
    - Ausschuss für Innenraumrichtwerte
    www.umweltbundesamt.de
  • Deutsches Institut für Bautechnik DIBt:
    FAQ zum deutschen Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten
    www.dibt.de
  • Übersicht der PU-Dämmprodukte mit dem Umwelt-Qualitätszeichen pure life
    www.uegpu.de/pure-life
  • IVPU Themenbroschüre 19 | 02: Gute Innenraumluft für mehr Wohnkomfort.
    www.daemmt-besser.de/mediacenter

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